Rechtskanzlei Hülsmann

Wir sind für Sie da.

Fachanwälte für Insolvenz-
und Sanierungsrecht in
Trier

Wir geben Ihnen Rechtsbeistand in der Krise!

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und Sanierungsrecht in
Trier

Wir geben Ihnen Rechtsbeistand in der Krise!

Über 650 Insolvenz- und Sanierungsfälle

Überdurchschnittliche
Sanierungsquote

Schnelle Termine
persönlich oder online

In einem ersten Gespräch finden wir gemeinsam heraus, welches Vorgehen für Sie und Ihr Unternehmen das beste ist.​

Restrukturierung und Sanierung

Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung bei der Neuausrichtung Ihrer Geschäftsprozesse und der Anpassung an veränderte Marktbedingungen. Mit umfassender Analyse und strategischer Planung setzen wir gezielte Maßnahmen um, die Ihre Liquidität sichern und die Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Sanierung ohne Insolvenz

Mit dem Gesetz über die Stabilisierungs- und Restruktur ierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) steht inzwischen ein effektives und schnelles Sanierungsinstrument zur Verfügung, das einem Insolvenzantrag vermeiden kann. Wir identifizieren die Krisenursachen mit dem Ziel, diese nachhaltig zu beseitigen.

Planinsolvenzverfahren

Eine drohende Insolvenz bedeutet nicht zwingend das Ende für Ihr Unternehmen. Wir begleiten Sie durch das Insolvenzverfahren, verhandeln mit Gläubigern und entwickeln Strategien zur Schuldenregulierung und zur langfristigen Fortführung Ihres Unternehmens mit einem Insolvenzplan.

Unsere Fachanwälte

Wir sind für Sie da.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Sanierung von Unternehmen. Mit dieser Expertise unterstützen wir Sie aktiv bei der Restrukturierung und Sanierung ihres Betriebes und helfen Ihnen dabei, teure Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Unsere Schwerpunkte und Leistungen

Unternehmenssanierung

Krisenanalyse, Prüfung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur effektiven und nachhaltigen Krisenbeseitigung

Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Verhandlung mit Gläubigern über einen möglichen "Haircut" oder geeignete Sanierungs-beiträge

Unternehmenssanierung

Vorbereitung und Begleitung des Verfahrens sowie Ausarbeitung des Sanierungs-plans

Unternehmenssanierung

Krisenanalyse, Prüfung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur effektiven und nachhaltigen Krisenbeseitigung

Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Verhandlung mit Gläubigern über einen möglichen "Haircut" oder geeignete Sanierungs-beiträge

Unternehmenssanierung

Vorbereitung und Begleitung des Verfahrens sowie Ausarbeitung des Sanierungs-plans

Kostenfrei & unverbindlich

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Mo - Do 09:00 - 17:30 Uhr, Fr 09:00 - 16:30 Uhr


Häufige Fragen zum Thema Insolvenz

Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung bei der Neuausrichtung Ihrer Geschäftsprozesse und der Anpassung an veränderte Marktbedingungen. Mit umfassender Analyse und strategischer Planung setzen wir gezielte Maßnahmen um, die Ihre Liquidität sichern und die Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Bei gesetzlichen Antragspflichten muss ein Insolvenzantrag zur Vermeidung der persönlichen Haftung und Strafbarkeit gestellt werden, sobald das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet im Sinne der InsO ist. Die NICHT rechtzeitige Antragstellung kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen für die Geschäftsführung haben.
Die Organe einer juristischen Person treffen umfassende Pflichten zur Krisenerkennung und Krisenvermeidung. Zur Überwachung möglicher Insolvenzantragspflichten muss die Geschäftsführung eine Liquiditätsplanung führen, um beurteilen zu können, ob das Unternehmen zahlungsfähig ist und ob eine positive Fortführungsprognose besteht. Bei lediglich drohender Zahlungsunfähigkeit können Konzepte zu deren Abwendung erarbeitet und umgesetzt werden, ggf. auch unter Inanspruchnahme des StaRUG oder eines Schutzschirmverfahrens. Die geschickte Verhandlung mit allen Betroffenen
Die Dauer eines Insolvenzverfahrens kann stark variieren und hängt von der Komplexität des Falles, der Anzahl der Gläubiger und der Art der Insolvenz ab. In der Regel dauert ein Verfahren zwischen einem und sechs Jahren. Mit Hilfe besonderer Sanierungsinstrumente kann die Verfahrensdauer erheblich verkürzt werden, etwa durch einen Sanierungsplan mit einem Schutzschirmverfahren, der innerhalb von nur drei Monaten eingereicht werden muss.
Im Rahmen einer Eigenverwaltung ist es möglich, das Unternehmen während des Insolvenzverfahrens weiterzuführen und zu sanieren. Dies kann durch Sanierungspläne und Umstrukturierung gelingen, die mit allen Beteiligten abzustimmen sind.

Kontaktieren Sie jetzt einen Fachanwalt!

Verlieren Sie keine Zeit in der Krise.

1. Erstgespräch

  • Erste Analyse Ihrer Situation
  • Dokumentensichtung
  • Erste Beratung

2. Beauftragung

  • Fortbestehensprognose
  • Sanierungskonzept erstellen
  • Abwendung der akuten Existenzgefährdung
  • Haftungsrisiken vermeiden

3. Umsetzung

  • ​Umsetzung des Sanierungs-konzepts
  • Sicherung des Fortbestands
  • Beibehaltung oder Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit
  • Wiederherstellung der Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit